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Der reale Wert von Grundrechten zeigt sich erst an den Schranken und Schranken-Schranken.

Stefan Storr
Umsetzung der Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung Drucken
Montag, 14. Mai 2007
Derzeit findet sich eine Novelle zur Umsetzung der RL 2006/24/EG  über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden in Begutachtung.

Ziel der Novelle ist es, technische Fortschritte der elektronischen Kommunikation für die Strafverfolgung, insb die Verfolgung organisierter Kriminalität zu nutzen. Telekommunikations-Betreiber werden, ohne dass ein konkreter Verdacht bestehen muss, dazu verpflichtet, Verkehrs- und Standortdaten, die beim Erbringen von Kommunikationsdiensten erzeugt oder verarbeitet werden, für Zwecke der Strafverfolgung zu speichern.

Die Novelle sowie die RL stossen dabei insb auf  erhebliche grundrechtliche Bedenken. Zudem ist derzeit ein Nichtigkeitsverfahren betreffend die RL beim EuGH anhängig.

 

Zu den Erläuterungen:

http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/bekanntmachung/downloads/erlaeuterung_tkg.pdf

Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages zu diesem Thema:

http://www.reichstag.eu/bic/analysen/2006/Zulaessigkeit_der_Vorratsdatenspeicherung_nach_europaeischem_und_deutschem_Recht.pdf

Aktualisiert: ( Montag, 14. Mai 2007 )