Anmerkungen zum aktuellen Verfassungsbegriff |
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Montag, 05 Juli 2010 |
von Arno Kahl und Thomas Müller
Das Verstehen geltenden Verfassungsrechts, das Erfassen seiner rechtlichen Problemstellungen und Lösungsansätze setzt ein Verständnis seines Gegenstandes, der Verfassung voraus. Damit ist eine Präzisierung des Verfassungsbegriffes und seiner Prämissen auch in rechtsdogmatischer Hinsicht unumgänglich. Der „Ideenmarkt" des Verfassungsbegriffs ist aber groß.
Die folgende Abhandlung beschäftigt sich mit den Grundfragen des modernen, rechtsdogmatisch verwertbaren Verfassungsbegriffs.
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Last Updated ( Donnerstag, 26 Mai 2011 )
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