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Wenn auch die Wirklichkeit die Voraussetzung des Rechtes und der Boden ist, auf dem es sich fortwährend zu erproben hat, so ist es selbst doch rein idealer Natur; der Rechtssatz als solcher führt stets nur eine gedankliche Existenz.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Anmerkungen zum aktuellen Verfassungsbegriff Drucken
Montag, 5. Jul 2010

von Arno Kahl und Thomas Müller

Das Verstehen geltenden Verfassungsrechts, das Erfassen seiner rechtlichen Problemstellungen und Lösungsansätze setzt ein Verständnis seines Gegenstandes, der Verfassung voraus. Damit ist eine Präzisierung des Verfassungsbegriffes und seiner Prämissen auch in rechtsdogmatischer Hinsicht unumgänglich. Der „Ideenmarkt" des Verfassungsbegriffs ist aber groß.

Die folgende Abhandlung beschäftigt sich mit den Grundfragen des modernen, rechtsdogmatisch verwertbaren Verfassungsbegriffs.

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Aktualisiert: ( Donnerstag, 26. Mai 2011 )