Die Postliberalisierungsrichtlinie im Lichte des Beihilferechts |
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Montag, 03 Mai 2010 |
von Arno Kahl und Thomas Müller
Die beihilferechtliche Beurteilung von Ausgleichszahlungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ist von mehreren Variablen abhängig.
Die „neue" Postrichtlinie hält dazu einige Anhaltspunkte bereit. Ziel der folgenden Ausführungen ist die Verschaffung eines Überblicks über die wesentlichen Bestimmungen der reformierten Postrichtlinie im Lichte ihrer Bedeutung für die beihilferechtliche Beurteilung der Ausgleichsfinanzierung für den Post-Universaldienst.
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Last Updated ( Donnerstag, 26 Mai 2011 )
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