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Alle Gesetze sind von Alten und Männern gemacht. Junge und Weiber wollen die Ausnahme, Alte die Regel.

Johann Wolfgang von Goethe
Die Postliberalisierungsrichtlinie im Lichte des Beihilferechts Drucken
Montag, 3. Mai 2010

von Arno Kahl und Thomas Müller

Die beihilferechtliche Beurteilung von Ausgleichszahlungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ist von mehreren Variablen abhängig.

Die „neue" Postrichtlinie hält dazu einige Anhaltspunkte bereit. Ziel der folgenden Ausführungen ist die Verschaffung eines Überblicks über die wesentlichen Bestimmungen der reformierten Postrichtlinie im Lichte ihrer Bedeutung für die beihilferechtliche Beurteilung der Ausgleichsfinanzierung für den Post-Universaldienst.

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Aktualisiert: ( Donnerstag, 26. Mai 2011 )