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Wenn auch die Wirklichkeit die Voraussetzung des Rechtes und der Boden ist, auf dem es sich fortwährend zu erproben hat, so ist es selbst doch rein idealer Natur; der Rechtssatz als solcher führt stets nur eine gedankliche Existenz.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
publiclaw.at? Print
Montag, 14 Mai 2007

publiclaw.at ist eine e-learning und e-science-Plattform mit offenem Konzept für den Fachbereich Öffentliches Recht und für verwandte Fächer (insb Politikwissenschaften). Zielpersonen von publiclaw.at sind damit insb Universitätsangehörige (Lehrende/Wissenschaftler), Studenten und Praktiker mit besonderem Bezug zum Verfassungs-, Verwaltungs- und öffentlichen Wirtschaftsrecht.

Die Internetplattform publiclaw.at entstand im April 2007 im Rahmen eines von der LFU Innsbruck finanzierten e-learning-Projekts.

Ziele

publiclaw.at besteht aus zwei, eng miteinander verbundenen und sich gegenseitig ergänzenden Komponenten:    

 

  1. Schaffung eines Wissens- und Wissenschaftsportals (e-learning im weiten Sinn, e-science). publiclaw.at will Wissenschaft („scientific community"), Lehre und Praxis im Bereich Öffentliches Recht und verwandter Fächer vernetzen. Dadurch entsteht ein umfangreicher Wissenspool für Verfassungs-, Verwaltungs- und öffentliches Wirtschaftsrecht. Der dezentrale Redaktionsprozess sorgt für die dynamische Entwicklung des contents auf publiclaw.at. publiclaw.at ist dialogoptimiert, dh berechtigte Nutzer können die Inhalte frei gestalten. Diesem Ziel dient das online-Journal publiclaw.at online publications (pop), in dem frei zugängliche wissenschaftliche Beiträge veröffentlicht werden können. Weiterhin besteht die Möglichkeit wissenschaftliche Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen, Aufsätze, etc) in Form eines e-books im Rahmen der Schriftenreihe publiclaw.at zu veröffentlichen.
  2. Bereitstellung eines Kontaktverzeichnisses „Öffentliches Recht". publiclaw.at ist zugleich ein „Wer macht was?"-Verzeichnis und ist damit Basis für „social networking". Es werden Informationen über die Mitglieder der Plattform (etwa CV, Forschungsprojekte, Tätigkeitsbereiche, links) bereitgestellt und eine einfache Kontaktaufnahme mit den Mitgliedern über Forum bzw private messages ermöglicht.

Grundsätze

Folgende Grundsätze kennzeichnen publiclaw.at:

  1. Die Offenheit nach außen: Jeder Nutzer hat grundsätzlich Zugang zu allen bereitgestellten Informationen.
  2. Die Dezentralisierung des Redaktionsprozesses: Personen, die im Fachbereich „Öffentliches Recht" tätig sind, können auf Antrag Autorenrechte eingeräumt werden. Die Autoren können entsprechend ihrer Berechtigung orts- und zeitungebunden sowie ohne „bürokratische" und technische Hindernisse publiclaw.at aktiv mitgestalten.
Last Updated ( Donnerstag, 07 Oktober 2010 )