Was ist ein Regierungsakt? |
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Montag, 27 April 2009 |
von Niklas Sonntag
Die Regierung als Tätigkeit oberster, weisungsfreier Verwaltungsorgane bedient sich bei Erledigung ihrer Aufgaben auch Handlungsformen, die außerhalb der formalisierten Verwaltungsakte angesiedelt sind und sich durch Besonderheiten hinsichtlich ihres Ursprungs, ihres Adressatenkreises sowie der Rechtsschutzmöglichkeiten auszeichnen.
Für diese gemeinhin als „Regierungsakte" bezeichneten Tätigkeiten gibt es ansatzweise positivrechtliche Determinierungen sowie eine Fülle an Literaturmeinungen, die sich diesem Begriff anzunähern versuchen.
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