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Die Wettbewerbswirtschaft ist mit einer demokratischen Staatsverfassung nicht nur deshalb vereinbar, weil sie die Staatsaufgaben in höchst ökonomischer Weise auf ein Minimum beschränkt und den Bürgern ein Optimum von konsumtiver und produktiver Planungsfreiheit einräumt, sondern sie fügt sich auch deshalb aufs Vollkommenste in eine politische Demokratie ein, weil sie in sich selbst ein demokratischer Vorgang ist.

Franz Böhm
Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft (1980), S. 89
Konfliktlösung durch Föderalismus? Der Fall Bosnien-Herzegowina Drucken
Donnerstag, 26. Mär 2009

Vortrag von Dr. Jens Woelk

Dienstag, 21. April 2009, 16:30 Uhr s.t.
Senatssitzungssaal der Universität Innsbruck,
Innrain 52, 1. Stock (neben Aula)

In Bosnien und Herzegowina gliedert sich der Prozess der Verfassungstransition in drei
große Phasen: auf die Umsetzung des Friedensabkommens von Dayton folgt eine
Phase der „Korrekturen", die durch Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und
des Hohen Repräsentanten der Internationalen Gemeinschaft gekennzeichnet ist. In
der folgenden dritten Phase wird das Ziel der europäischen Integration zum Orientierungspunkt
für die Transition und bestimmt den Übergang zur Eigenverantwortlichkeit
der bosnischen Staatlichkeit.

Die großen Schwierigkeiten, die Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zu einer
nachhaltigen multinationalen Verfassungsordnung zu bewältigen hat, ergeben sich
daraus, dass dieser „Staat ohne Nation" weder vollständig akzeptiert ist, noch das Nationalstaatsmodell
zu seiner Stabilisierung anwenden kann. Es stellt sich vor allem die
Frage, wie die Identifikation von Gebietsteilen mit bestimmten Gruppen durchbrochen
und eine ethnische „Normalisierung" durch Gegengewichte zur Überbetonung des ethnischen
Faktors in den Institutionen erreicht werden kann.

Einladung zum Vortrag

Antwortblatt