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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Übungsfälle aus dem Verfassungsrecht Drucken
Montag, 9. Mär 2009

von Irmgard Rath-Kathrein (Hrsg)

In diesem Buch veranschaulichen im Prüfungs- und Lehrbetrieb tätige Mitglieder des Instituts für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Universität Innsbruck Methode und Praxis der Falllösung anhand von zwölf konkreten Fällen aus dem Verfassungsrecht.

Image Die präsentierten Musterlösungen vermitteln Studierenden einen realistischen Eindruck über die Anforderungen, die im Rahmen einer erfolgreichen Absolvierung der schriftlichen Diplomprüfung aus Verfassungsrecht erfüllt werden müssen.

Dritte Auflage - mit neuen Fällen 

Studia Verlag 2009

ISBN: 978-3-902652-04-1

Eur 16,--

Aktualisiert: ( Montag, 9. Mär 2009 )