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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
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Reihe Masterthesen 1/2013 - Die neuen DAWI-Beihilferegeln der Europäischen Kommission
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Datum Titel
Sonntag, 21. Feb 2016 Reihe Masterthesen 1/2016: Der Radfahrer in der StVO
Samstag, 20. Dez 2014 Analyse der Rechtmäßigkeit von Staatsanleihenkäufen durch die Europäische Zentralbank
Dienstag, 1. Okt 2013 Skriptum: Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012
Mittwoch, 20. Mär 2013 Reihe Masterthesen 1/2013 - Die neuen DAWI-Beihilferegeln der Europäischen Kommission
 
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