Dienstag, 25 März 2025  
Navigation
Home
About
Publikationen
e-learning
News
Forum
Links
Mitglieder
Schriftenreihe publiclaw.at
Partner
http://www.verfahrensrechtsblog.at
www.jusportal.at
jusjobs.at

Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Kontakt/Impressum
Diensteanbieter/Technische Umsetzung Print

Diensteanbieter nach § 5 ECG:
Dr. Thomas Müller, LL.M.
assoz.Prof.
Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
A-6020 Innsbruck
Tel: +43-512-507-8212
Fax: +43-512-507-2828
e-mail: This e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it

Technische Umsetzung & Design:
Dr. Thomas Gimesi, M.A.

Haftungsausschluss:
Diese Seiten wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da die behandelten Themen und Rechtsgebiete weit gestreut und hoch komplex sind, erfolgen alle Angaben ohne Gewähr und wird eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Weiterhin ist darauf hin zu weisen, dass die Autoren für die von Ihnen auf publiclaw.at veröffentlichten Beiträge die alleinige Verantwortung übernehmen.