Entscheidungsbesprechung: Fiskalpakt nicht verfassungswidrig - VfGH 03.10.2013, SV 1/2013 |
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Donnerstag, 12 Dezember 2013 |
von Christoph Schramek
Den Drittelantrag von 70 Nationalratsabgeordneten, der auf Art 140a iVm Art 140 Abs 1 B-VG gestützt wurde, hat der VfGH mit seiner Entscheidung vom 03.10.2013 teils als unzulässig zurückgewiesen, teils als unbegründet abgewiesen.
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Last Updated ( Freitag, 20 Dezember 2013 )
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Rezension: Das Recht der Länder |
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Mittwoch, 11 Dezember 2013 |
von Erich Pürgy (Hrsg)
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Last Updated ( Donnerstag, 12 Dezember 2013 )
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Rezension: Das Vergaberecht außerhalb des Anwendungsbereichs der EG-Vergaberichtlinien |
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Mittwoch, 16 Oktober 2013 |
von Hanna Barth
Zur Rezension
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Gemeinwirtschaftlichkeit von ÖPNV-Verkehren – Klärung durch den VwGH! |
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Samstag, 18 Mai 2013 |
Arno Kahl
Im Anschluss an die an dieser Stelle besprochenen Entscheidungen des VwGH zur Frage der Möglichkeit zur Linienbündelung und zur entsprechenden Ausschreibung von Linien im öffentlichen Personennahverkehr kann nun auch von einem Erkenntnis des VwGH berichtet werden, das diesbezüglich einen Markstein darstellt. Von besonderer Bedeutung ist dieses Erkenntnis ua deshalb, weil es die Frage klärt, ob Tarifersätze im Zusammenhang mit der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt dem Charakter einer Linie als eigenwirtschaftlich entgegenstehen. Der VwGH hat diese Frage nun bei europarechtskonformer Interpretation des - noch immer nicht an die „neue" Rechtslage (VO 1370/2007) angepassten - ÖPNRV-G und KflG zutreffend bejaht (VwGH 9.4.2013,Zl. 2011/04/0042-7):
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Last Updated ( Donnerstag, 23 Mai 2013 )
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Beitrag: Solidarhaftung für Wertpapiervermittler verfassungswidrig |
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Sonntag, 14 April 2013 |
Überlegungen zum neuen § 136d GewO
von Nicolas Raschauer
Mit einer rezenten Novelle zur GewO wurde das
neue Berufsbild des „Wertpapiervermittlers" beschlossen. Durch diesen neuen
Beruf hat der Bundesgesetzgeber den umstrittenen „Finanzdienstleistungsleistungsassistenten"
ersetzt. Kernstück der Reform ist neben verschärften
Qualifikationserfordernissen (Umwandlung des Berufs in ein reglementiertes Gewerbe)
eine Solidarhaftung aller Geschäftsherren, für die ein Wertpapiervermittler
tätig ist (§ 136d GewO). Demnach werden Unternehmen zu einer solidarischen
Haftung für Wertpapierdienstleister gezwungen, selbst wenn klar ist, dass
einer oder mehrere der Finanzdienstleister die fragliche Dienstleistung nicht
erbracht hat. Der nachfolgende Beitrag konstatiert, dass die Neuregelung des
§ 136d GewO mit tragenden Grundsätzen des österreichischen Verfassungsrechts
und des Zivilrechts nicht vereinbar ist.
Zum Beitrag
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